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Spiel- und
Sportgeräteprüfung
Da
Kinderspielplätze oft erheblichen Beanspruchungen durch Korrosion und
auch durch die regelmäßige Benutzung unterliegen, sind regelmäßige
bzw. wiederkehrende Prüfungen unerlässlich.
Die Art und Häufigkeit der Prüfungen werden durch den Gesetzgeber (meist
Unfallkasse) festgelegt und durch unsere Spezialisten bei Ihnen vor Ort
umgesetzt. Rechtsgrundlage für die Überprüfung bilden verschiene
DIN-Normen.
Gleiches gilt auch für
Sportgeräte, die in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen
Verwendung finden.
Profitieren Sie von unsere langjährigen Erfahrung bei der Übehrprüfung
von Spiel- und Sportgeräten.
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